Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Außenvertretung der Kirchengemeinde zuständig. Ihm gehören der Pfarrer, die von der Gemeinde gewählten Kirchenvorstandsmitglieder sowie ein Vertreter des Pfarrgemeinderates an. Die Amtszeit der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Die Arbeit im Kirchenvorstand erfolgt im Ehrenamt.

Der Kirchenvorstand hat den wirtschaftlichen Rahmen zu verantworten und sicherzustellen, damit die Kirchengemeinde ihren Auftrag erfüllen kann. Dieser Aufgabe kommt er im Allgemeinen dadurch nach, dass nach Beratung Beschlüsse über die Vermögensverwaltung gefasst und aufgrund der gemeinsamen Entscheidung dem Erzbischöflichen Ordinariat zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung (§ 19 KiVVG) eingereicht werden.

Die Vermögensverwaltung des Kirchenvorstands betrifft u.a. das technische Personal der Kirchengemeinde, die Bautätigkeit, die Unterhaltung von Gebäuden oder finanzielle Entscheidungen wie z.B. Geldanlagen, Eigenmittelfinanzierung im Rahmen von Personalentscheidungen oder Baumaßnahmen.

Der Kirchenvorstand bildet in seiner konstituierenden Sitzung Sachausschüsse. Diese bereiten ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch den Beschlussvorschlag für die Kirchenvorstandsitzung als Empfehlung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in der Sitzung möglich. Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.

Vorsitzender des Kirchenvorstands ist Pfarrer Norbert Pomplun.